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Neubau Fahrleitungsmasten

OBJEKT  |  SOB L870, Wattwil–Uznach und SOB L871, Wattwil–Ebnat-Kappel
ORT  |  Wattwil und Ebnat-Kappel SG
AUFTRAGGEBER  |  Schweizerische Südostbahn AG (SOB)
ZEITRAUM  |  2018 und 2019

Projekt

Auf der SOB Linie 870, Wattwil—Uznach, sowie im Bereich des Bahnhofs Ebnat-Kappel auf der SOB Linie 871, Wattwil—Nesslau-Neu St. Johann, ist der Ersatz der bestehenden Fahrleitungsmasten geplant.

Im Bereich der  beiden erwähnten Streckenabschnitte wurden Untergrundabklärungen mit Rammsondierungen durchgeführt. Dabei wurde zumindest an jedem zweiten geplanten Maststandort eine Sondierung abgeteuft.

Massgebend für die Fundation von Fahrleitungsmasten ist das Merkblatt der SBB betreffend "Ausführungsbestimmungen zu Fahrleitungsfundamenten". Darin sind die minimalen Anforderungen an den Baugrund definiert.

Werden diese unterschritten - was in Bereichen von Schüttungen und auf Dämmen der Fall sein kann - sind ergänzende Massnahmen bei der Fundation der Fahrleitungsmasten zu ergreifen.

Unsere Leistungen

  • Baugrunduntersuchung mit Rammsondierungen in Gleisnähe
  • Geotechnischer Bericht mit Angaben zur Mastfundation unter Berücksichtigung des SBB Merkblatts "Ausführungsbestimmungen zu Fahrleitungsfundamenten"